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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Mit 1. Jänner 2006 werden auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und andere Verbände strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Diese strafrechtliche Verbandsverantwortlichkeit tritt neben die Strafbarkeit der einzelnen Mitarbeiter und Führungspersonen. Das seit Jahren diskutierte "Unternehmensstrafrecht" wird nunmehr im neu geschaffenen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geregelt. Im Übrigen kommen die allgemeinen Strafgesetze, allen voran StGB und StPO, zur Anwendung.