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Ausgangspunkt für die Lehre der Beleidigung Verstorbener ist eine Verachtungsäußerung in Bezug auf einen Verstorbenen. Karl von Gemmingen-Fürfeld geht der Frage nach, welche Möglichkeiten Angehörige des Toten auf Ebene des Rechts haben, sich gegen eine Beleidigung dieser Art im Namen des Verstorbenen zu wehren. Hierzu geht von Gemmingen-Fürfeld in der Geschichte zurück zum römischen Recht und schlägt schließlich von dort ausgehend den Bogen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Neuzeit.§Sorgfältig bearbeiteter Nachdruck der Originalausgabe von 1905.