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Vor dem Hintergrund der jüngsten Finanzmarktkrise nimmt die Bedeutung der Zwischenberichterstattung als zeitnahes Informationsinstrument zu. Nadja Kiehne analysiert das gegenwärtige Rechtsnormgefüge der Zwischenberichterstattung und die vorherrschende Berichterstattungspraxis bezogen auf die vom Gesetzgeber intendierte Entscheidungsnützlichkeit. Dabei spielen auch die unterjährig zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Effektivität der implementierten Corporate Governance-Mechanismen eine zentrale Rolle. Die Autorin präsentiert zahlreiche Vorschläge für Normkonkretisierungen, um vorhandene Regelungslücken zu beheben und die Effektivität der Durchsetzungsmechanismen zu steigern.§Vor dem Hintergrund der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise nimmt die Zwischenberichterstattung als zeitnahes Informationsinstrument für Kapitalmarktteilnehmer an Bedeutung zu. Eine Analyse des gegenwärtigen Rechtsnormgefüges bezogen auf die einzelnen Zwischenberichtsinstrumente und deren jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Bestandteile und Inhalte zeigt, dass die Entscheidungsnützlichkeit der Zwischenberichtsinformationen zu relativieren ist. Ebenso lässt die unternehmensindividuelle Umsetzung, verdeutlicht anhand empirischer Untersuchungen und den Fehlerfeststellungen im Rahmen des Enforcements, auf eine mangelnde Durchsetzung der Regelungen schließen. Für den intendierten Schutz der Kapitalgeber ist es daher unerlässlich, dass Aussagegrenzen aufgrund vorherrschender Bilanzierungspraktiken bzw. vorhandener Regelungslücken durch die Durchsetzungsmechanismen bzw. den Gesetzgeber behoben werden. Oberste Priorität sollte in einer Weiterentwicklung der Vorschriften zur Zwischenberichterstattung unter Berücksichtigung der Kapitalmarktinteressen als auf einer Steigerung der Effektivität der bereits implementierten Durchsetzungsmechanismen liegen. Dabei erscheint zunächst eine Klarstellung zum Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats unerlässlich.
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