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Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland garantiert eine umfangreiche medizinische Versorgung für jedermann. Das System stellt den Arzt jedoch auch vor Herausforderungen: Er trägt die Sorge für das Wohl seiner Patienten, berührt in diesem Rahmen aber auch Vermögensinteressen der Krankenkassen, da seine medizinische Behandlung dem sozialrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit unterworfen ist. In dieser Gemengelage entsteht für ihn zwangsläufig eine Spannung zwischen der Aufgabe der Patientenbehandlung und jener der Vermögensfürsorge. Diese Spannung aktualisiert sich vermögensstrafrechtlich i. R. d. ärztlichen Verordnungstätigkeit. Ob der Vertragsarzt insofern tatsächlich sowohl Hüter des Patientenwohls als auch Vermögensbetreuungspflichtiger i.S.v.266 StGB ist, ist Gegenstand dieser Untersuchung und wird anhand der aktuellen Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Vertragsarztes im System der gesetzlichen Krankenversicherung entfaltet.
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