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Staatliche Wirtschaftslenkung ist aus dem deutschen Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Gerade die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat noch einmal zu einem drastischen Anstieg entsprechender staatlicher Leistungen geführt. Zentrales Mittel der staatlichen Wirtschaftslenkung ist die Subvention, entweder in Form der aktiven Finanzhilfe oder der Steuervergünstigung. Beide Varianten haben gemeinsam, dass das mit ihnen verfolgte Ziel nur erreicht werden kann, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung sichergestellt ist. Ein Verstoß gegen die regelmäßig mit der Subvention verknüpften Verwendungsbeschränkungen wird im deutschen Strafrecht auf zweierlei Weise sanktioniert: - im Bereich der aktiven Finanzhilfen durch § 246 Abs. 1 Nr. 2 StGB - im Bereich der Steuervergünstigungen durch § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Dr. Paul Braeuer analysiert die Figur der Verwendungsbeschränkung und die strafrechtliche Sanktionierung ihrer Verletzung in beiden Varianten und zeigt die Problematik der Ungleichbehandlung dezidiert auf. An ausgewählten Beispielen aus dem praktisch relevanten Bereich des Energiesteuerrechts wird veranschaulicht, wie Verwendungsbeschränkungen wirken und auf welche Weise sie zum Einsatz kommen.
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