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Sponsoringgeschäfte sind zu einer geläufigen Erscheinungsform im öffentlichen Raum avanciert. Die öffentliche Verwaltung, politische Parteien und parlamentarische Abgeordnete treten in unterschiedlichsten Facetten als Sponsoringakteure in Erscheinung. Diese Sponsoringakteure unterliegen in vielfältiger Weise verfassungs- und einfachrechtlichen Bindungen. Gemeinsam ist ihnen die Möglichkeit, die Geschicke des Gemeinwesens zu beeinflussen und zu gestalten. In diesen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten liegt der entscheidende Schlüssel zur verfassungsrechtlichen Einordnung und einfachgesetzlichen Bewältigung dieser Sponsoringphänomene. Mithilfe dieses Schlüssels entsteht ein Beurteilungsrahmen, welcher der Metakategorie des Sponsorings im öffentlichen Raum klare Konturen verleiht.