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Die möglichen Fragen des Drittrechtsschutzes, die sich im EnWG nach der Reform 2005 in vielfacher Hinsicht stellen, da sich der Regulierungsansatz mit der sektorspezifischen Regulierung grundlegend geändert hat, werden hier untersucht und beantwortet. Der »Dritte« wird zunächst identifiziert und in das Dreiecksverhältnis mit der Regulierungsbehörde und einem Energienetzbetreiber eingeordnet. Die drittschützenden Normen des EnWG werden bestimmt und für jedes Stadium des Rechtsschutzverfahrens vom Verwaltungsverfahren bis zum gerichtlichen Haupt- und Eilverfahren auf dem Verwaltungs- und dem Zivilrechtsweg werden die Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter eingehend analysiert und bewertet.