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In dieser, der juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg als Dissertation vorgelegten Arbeit, untersucht die Verfasserin die Frage, inwieweit der Missbrauch konsularischer Bezeichnungen zu einer Strafbarkeit nach §132a StGB führt. Zu Beginn wird die grundsätzliche Systematik des §132a StGB dargestellt. Auf dieser Darstellung baut die ausführliche Untersuchung der verschiedensten denkbaren Fallvarianten im Zusammenhang mit der Verwendung konsularischer Bezeichnungen auf. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Konstellationen im Zusammenhang mit dem so genannten "Titelhandel" gelegt. Im Anschluss wird auch auf die praktische Relevanz des Missbrauchs derartiger Amtsbezeichnungen im Strafprozess eingegangen.