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Mit der neuen Musterfeststellungsklage können massenweise Verfahren gebündelt werden. Die Voraussetzungen für die neue Klageart waren hoch umstritten, die 606-614 extra für diese Klageart neu gefasst. Das neue Recht muss ohne Schonfrist angewandt werden, worauf sich Anwaltschaft, Gerichte und Verbände einzustellen haben. Das Praxishandbuch Musterfeststellungsklage schafft Orientierung im neuen Recht. Schritt für Schritt erläutert es die vielfältigen Probleme und Fallkonstellationen der neuen Klageart: Wer ist klagebefugt, wer zuständig? Wie sind die Grenzwerte bei der Bündelung von Klagen zu berechnen? Was bedeutet die gestufte Rechtsdurchsetzung (1. Musterfeststellungsklage, 2. Individualprozess) für den strategischen Umgang mit der neuen Klageart, insbesondere für die Verteidigung der beklagten Unternehmen? Wie erfolgt die "richtige" Umsetzung im Prozess, wie ist das Verhältnis zu den bestehenden Verfahrensregeln (Streitverkündung, ....)? Was erwächst wann in Rechtskraft, wer kann sich auf die Ergebnisse berufen? Befugten Organisationen, Rechtsanwälten, Syndikusanwälten, Richterinnen und Richter hilft das Handbuch, die neue Klageart im Prozess anzuwenden. Schaubilder, Musterformulierungen und strategische Entscheidungshilfen ermöglichen den direkten Einstieg und praxistaugliche Lösungen. Herausgeber und Autoren verfügen über langjährige Prozesserfahrung in kollektiven Rechtsstreitigkeiten, insbesondere mit dem KapMuG sowie aus Sammel-, Gruppen- und Musterklagen im Ausland sowie komplexen Massenverfahren in Deutschland. Dr. Christian Nordholtz , M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Hannover; Dr. Martin Mekat , M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Frankfurt/M.; Dr. Eike Bleckwenn , LL.M. (Washington), Rechtsanwalt, Hannover, Dr. Stephan Boese , LL.M. oec. (Newcastle), Rechtsanwalt, Braunschweig; Dr. Martina de Lind van Wijngaarden , LL.M. (Columbia), Rechtsanwältin, Frankfurt/M.; Dr. Ilka Heigl , Rechtsanwältin, Frankfurt/M.; Dr. Roman Mallmann , Rechtsanwalt, Düsseldorf.; Larissa Normann , Rechtsanwältin, Frankfurt/M.; Dr. Michael Rohls , LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt, München; Dr. Bettina Schmaltz , Rechtsanwältin, Frankfurt/M.; Dr. Hans-Patrick Schroeder , M.L.E., Rechtsanwalt, Hamburg
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