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Der Aktionärsschutz gehört zu den Zielen des Europäischen Gesellschaftsrechts. Dennoch sind die mit der Aktie verbundenen Rechte nur zu einem geringen Teil europarechtlich harmonisiert. Das Regelungskonzept der EU beschränkt sich in diesem Bereich auf eine punktuelle Angleichung von Informations- und Mitentscheidungsrechten im Rahmen wichtiger Struktur- und Kapitalmaßnahmen. Die genaue Ausgestaltung der klassischen Verwaltungsrechte wie Stimmrecht, Auskunftsrecht oder Anfechtungsrecht wird weitestgehend dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Trotz einiger Grundtendenzen bestehen in den Aktienrechten Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens jedoch erhebliche Unterschiede, die eine grenzüberschreitende Ausübung dieser Rechte behindern können. Gleichwohl erscheint eine Angleichung dieser Aktionärsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Hiergegen spricht, dass ein Wettbewerb der nationalen Regelgeber zu besseren Angleichungsergebnissen führen kann. Eine europaeinheitliche Lösung wirkt sich zudem wegen noch immer bestehender pfadabhängiger Unterschiede in den verschiedenen Corporate Governance Systemen effizienzmindernd aus.
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