Passt nicht? Macht nichts! Sie können Artikel bis zu 30 Tage zurückgeben
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
Bis zu 30 Tage Rückgaberecht
Die umfassende Änderung§des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.§Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars§geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:§§Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,§§den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,§§die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,§§Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen ,§§die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen ,§§Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung ,§§Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie§§Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite.§Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.§Besonders praxisnah:§Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie , erläutert.§Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.§Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in den Arbeitsgerichten wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.§Die Autoren§bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke , Oldenburg; Ralf-Peter Hayen , Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin; Olaf Kunz , IG Metall Bezirk Küste, Ressort Metall- und Elektroindustrie/Juristische Fragen, Hamburg; Dr. Sebastian Sick , Referatsleiter Wirtschaftsrecht II, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf