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Gegenstand der Untersuchung sind die Erhaltungsarbeiten im Streik. Ein Phänomen insofern, als trotz Streiks in einem beschränkten Umfang weitergearbeitet wird. Welche dogmatische Begründung den Erhaltungsarbeiten zugrundeliegt, ermittelt die Autorin, um damit den Umfang der zu erbringenden Arbeiten zu bestimmen. Danach werden die individuelle Verpflichtung der Arbeitnehmer zu Erhaltungsarbeiten und die Organisationskompetenzen der Koalitionen untersucht. Besondere Aufmerksamkeit wird anschließend auf die Beantwortung der Frage des Rechtsschutzes des Arbeitgebers gegen unzulänglich erbrachte Arbeiten gelegt, wobei auch die Frage eines Notauswahlrechts diskutiert wird. Spezielle Praxisrelevanz besitzt die abschließende Untersuchung der kollektivrechtlichen Regelungsmöglichkeiten.