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Bis zu 30 Tage Rückgaberecht
Schon seit dem Jahr 2005 müssen Industrieunternehmen und Energieerzeuger in Europa Emissionsrechte für ihre Kohlendioxidemissionen vorhalten und jeweils im April für das Vorjahr an die Behörden abgeben. Ein gewisser Anteil an Rechten kann über Investitionen zum Klimaschutz in Entwicklungsländern erworben werden. Nicht alle dieser registrierten CDM-Projekte sind unumstritten. Zum April 2013 ändern sich nun die Zulassungsregeln.
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