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Bis zu 30 Tage Rückgaberecht
Mit der Mobilität der Menschen in der EU steigt die Zahl der Eheschließungen mit grenzüberschreitendem Bezug und damit auch die der Ehescheidungen. Trotz der geltenden «Brüssel IIa-VO» bestehen aufgrund abweichender nationaler Scheidungsrechte erhebliche Probleme. Diese verdeutlicht die Arbeit anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Sach- und Kollisionsnormen einiger Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenspiel mit der «Brüssel IIa-VO». Eine Harmonisierung des Scheidungsrechts erscheint daher unumgänglich. Bereits vorgebrachte Lösungsvorschläge, insbesondere auch «ROM III» und das Modell «Europäische Ehe», vermögen die Probleme nicht vollends zu lösen. Damit war die Ausarbeitung einer völlig neuen Lösung vonnöten: Ein einheitliches materielles europäisches Ehescheidungsrecht.