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Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel der im ABGB vorgesehenen Instrumente zur Äquivalenzsicherung im Mietverhältnis: Erhaltungspflicht des Vermieters einerseits und Mietzinsminderung andererseits. Unter Berücksichtigung der dogmatischen Besonderheiten des Dauerschuldverhältnisses wird ein harmonisches System des Leistungsstörungsrechts für das Mietverhältnis entwickelt beziehungsweise die Anwendbarkeit des allgemeinen Leistungsstörungsrechts geprüft. Die Besprechung zahlreicher konkreter Beispielsfälle veranschaulicht die gewonnenen Ergebnisse.