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Das neue RechtMit der 19. Novelle des Atomgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke "Emsland", "Neckarwestheim 2" und "Isar 2" bis zum 15. April 2023 beschlossen. Wieder ein Paukenschlag im Atomrecht, der vor Kurzem noch undenkbar war und nunmehr näher zu erläutern ist.Die Neuauflage des NK-AtomGDie 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungenzur Laufzeitverlängerunginsbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebszur finanziellen Entschädigung der AKW-BetreiberAktuell berücksichtigt dabei:19. AtG-Novelle - Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs18. AtG-Novelle - Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen17. AtG-Novelle - Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und TransportenÜbergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.Die Autoren sind Experten ihres Fachs:Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg