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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts sowie zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren in der Herbstsession 2005 verabschiedet. Im Rahmen der Revision des Obligationenrechts wurde der Art. 663b Ziff. 12 revOR eingeführt, nach welchem Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang der Jahresrechnung, ab dem Geschäftsjahr 2008, offen zu legen sind. Die Bestimmung hat zu einigen Unklarheiten und Diskussionen in Bezug auf den Umfang der Risikobeurteilung, die Offenlegungspflicht sowie die Prüfung der Risikobeurteilung durch die Revisionsstelle geführt, nicht zuletzt durch die Auslegungsspielräume beim Gesetz, der Botschaft des Bundesrates sowie den Äusserungen in der parlamentarischen Beratung. Das Buch geht auf die Auswirkungen für die betroffenen Gesellschaften ein, indem der Prozess der Risikobeurteilung dargelegt und die Frage der Offenlegungspflicht diskutiert wird unter Berücksichtigung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Unternehmensleitung sowie der Revisionsstelle.
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