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Die Bedingungen fur die Beschaftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. "e;Dritten Weg"e; durch paritatisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings - in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfahigkeit, Uberzeugungskraft und rechtliche Tragfahigkeit dieses Modells ist im Vergleich zum Arbeitskampfsund Tarifvertragsrecht umstritten. Was aus gewerkschaftlicher Sicht als Einschrankung von Arbeitnehmerrechten erscheint, ist aus kirchlicher Sicht eine Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Uber die Entstehung dieses Modells zur Regelung des Arbeitsrechts in katholischer Kirche und Caritas ist wenig bekannt. Diese Lucke zu schlieen ist das Anliegen der Arbeit. Mittels einer im Kern archivgestutzten Quellenstudie wird herausgearbeitet, welche Prozesse und Denkmuster die Entstehung und Entwicklung des Dritten Weges bedingt haben und ob die Argumente der heutigen Auseinandersetzungen bereits dafur pragend waren. Die Arbeit wird den heutigen Verantwortungstragern in der kirchlichen Praxis eine zeithistorische Vergewisserung uber die Institutionen ermoglichen, in denen sie agieren.
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